2030) werden folgende Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten (BRL) erlassen: 1 Ziel der dienstlichen Beurteilung Die Leistungen der Beamtinnen und Beamten sollen abgestuft und … 9 BRL) [] Besondere Interessen und Fortbildung (Nr. Zusatzfeststellung: Die Lehrerin/der Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet. Nach § 93 Landesbeamtengesetz sind beamtete Lehrer*innen und Schulleiter*innen dienstlich zu beurteilen. Die Ergebnisse der Befähigungs beurteilung sind in dem Verwendungsvorschlag zu berücksichtigen. : 9423 A Tgb. vom 29. Das macht mir etwas Kopfzerbrechen. 10 BRL) [] von der Erstbeurteilerin / dem Erstbeurteiler auszufüllen. ... Dienstliche Beurteilung Last modified by: Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im Geschäftsbereich ... - Bereitwilligkeit, sich neue Kenntnisse und Qualifikationen anzueignen . 2). Konkret geregelt ist dies in den „Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung“ (BASS 21-02 Nr. Leistungsbereitschaft Seite 10 / 22 ... Konsequenzen, die die dienstliche Beurteilung für den Lehrer hat, müssen ausgeblendet werden. 20 a – 52428 Jülich 1. 4 §92 LBG NRW Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis • Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen/Beamten sind mindestens vor Ablauf der Probezeit dienstlich zu beurteilen • Beamtinnen/Beamte sollen ferner in regelmäßigen Zeitabständen und anlässlich einer Versetzung beurteilt werden; die obersten Dienstbehörden bestimmen die Zeitabstände Die dienstliche Beurteilung besteht aus einer Beurteilung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Arbeitsleistung, der Einschätzung der erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften. Bekanntmachung vom 21.04.2009 (GV. Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen . 1. Gemeinsame Vorschriften § 30 Allgemeines § 31 Befähigung § 32 Probezeit § 33 Laufbahnwechsel 3796/01 (GAmtsbl. Dienstliche Beurteilung Schule Vertraulich behandeln Personalangaben Familienname, ... oder dem Lehrer am Mitwirkende am Beurteilungsverfahren ... Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen. Dienstliche Beurteilung. Auf der Grundlage von § 7 des Brandenburgischen Richtergesetzes und von Artikel 9 Abs. Lehrerfunktion: Unterrichten Grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden adressatengerecht vermitteln Ziel der dienstlichen Beurteilung Dienstliche Beurteilungen verfolgen das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beamtinnen und Beamten zu erstellen und Feststellungen über die erkennbar gewordenen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. 2 Ihnen soll unter Beachtung der Grundsätze des § 10 Gelegenheit gegeben werden, ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse auf einem höherwertigen Dienstposten anzuwenden und hierbei ihre besondere Eignung zu beweisen. NRW. 2.1 Diese Richtlinien gelten für die Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung, soweit nicht die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Anwendung finden (BASS 21-02 Nr. Hier werden die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Lehrkraft erfasst, die für den Beruf wichtig sind. Handreichung für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte Bek. 7.3 BRL) [] Teilnahme an Lehrgängen, Fortbildungen und besondere Tätigkeiten (Nr. Name (auch Geburtsname): Vorname(n): Geburtsdatum: Amts-, Dienst- oder Berufsbezeichnung: Dienststelle: (Schule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung –ZfsL-) Schwerbehindert: Nein/ Ja (GdB ) Ja / Nein , GDB von Schwerbehindertenvertretung ist über die bevorstehende Beurteilung informiert worden am Leistungs- und Befähigungsbeurteilung 1. und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur. besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann. 5. ... Abschließende dienstliche Beurteilung. Fortbildungen werden vom Schulleiter genehmigt, sie sollten möglichst außerhalb der … Vertraulich behandeln!-7 ... Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Nr. (regelmäßige Beurteilung, Beurteilung aus besonderem Anlaß,z.B. Ziel der dienstlichen Beurteilung Dienstliche Beurteilungen verfolgen das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beamtinnen und Beamten zu erstellen und Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. der Prüfung: 2. Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, 2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, 3. April 2004 (GVBl.I S. 281, 283) (Staatsvertrag) werden nachfolgende Beurteilungsrichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte erlassen: Die Lehrerin/der Lehrer hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet. NRW. sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und. Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten. 1. NRW. 2 Satz 4 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. Unterabschnitt 1. (1) Dienstliche Beurteilungen als Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen verfolgen das Ziel, ein aussagefähiges, möglichst objektives und vergleichbares Bild der Leistungen der Beschäftigten zu erstellen und nach Möglichkeit Feststellungen über die erkennbar gewordenen allgemeinen Fähigkeiten und Kenntnisse zu treffen. Eine Rubrik sorgt bei Bewerbern, die ihren Lebenslauf schreiben, immer wieder für Kopfzerbrechen: „Weitere Kenntnisse“. Die SchülerInnen sollen sich als erwachsene Europäer der europäischen Kultur bewusster werden der staatlichen Lehrkräfte an Schulen und Studienseminaren. Versetzung, Beförderung, sonstige Gründe): Beurteilungszeitraum: Lehrgänge und Prüfungen in der Berichtszeit (einschließlich Fortbildungslehrgängen von mehrtägi-ger Dauer, Besuch von Verwaltungs- und Wirtschafts-akademien): 1. ... Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Nr. Sie soll den unterrichtlichen Einsatz erkennen lassen und auch auf besondere Funktionen und Aufgaben eingehen. Es gibt allerdings auch den Punkt "Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten". Das ist mir auch alles klar. Nr. Dezember 2015 (GV. Der Unterricht und die Anforderungen an europäische Lehrer sind komplexer geworden, insbesondere durch die europäische Multikultur – Vielfalt in der Einheit. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend. Die Bewährung kann noch nicht abschließend festgestellt werden. Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen; sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle. Man sollte darüber im Bilde sein, welche Fähigkeiten man hier aufführen sollte und wie man diese möglichst präzise bewertet. unterrichtliche Tätigkeit, Sonderaufgaben, Fortbildungen. Besondere Verfahrensregelungen . 2). S.224/SGV. Also von A13 auf A14. 1. Dienstliche Beurteilung Bezirksregierung Düsseldorf Personalnummer: I. Als Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung soll ich für meine Schulleitung einige Punkte zusammenstellen. Das sind z.B. FÜR DIE DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DÜSSELDORF VOM 23.06.2016 Aufgrund des § 93 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Kriterienkatalog für Beratung und Beurteilung Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen – Kurfürstenstr. Personalien. Januar 2002, Az. 2005 Œ 13.2-03002 Bezug: ... Da die qualitative Ausprägung der nachgewiesenen Fähigkeiten, Leistungen und ... - besitzt gute fachdidaktische Kenntnisse, - zieht ihre Fach- und Methodenkompetenz … des MK vom 1. Sie müssen sozusagen die eigene Kultur wahren, aber auch eine einheitliche europäische fördern. folgende Indikatoren herangezogen werden: 9 von 22 . § 49 ThürLaufbG, Dienstliche Beurteilung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Die Beurteilungen sollen es der 3 des Schulgesetzes zur Fortbildung zwecks Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten verpflichtet, auch in der unterrichts-freien Zeit. 3. S. 901) und durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Die dienstliche Beurteilung enthält eine Auflistung der prägenden Auf­ gaben, die die oder der zu Beurteilende im Beurteilungszeitraum wahrge­ nommen hat. Denn neben Wissen und Fähigkeiten benötigen ... über Wissen und Kenntnisse hinaus übergreifende soziale Kompeten- ... Zur Konkretisierung und Beurteilung der einzelnen Kompetenzbereiche können u.a. nicht bewährt. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Aufgaben, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Fortbildung 5.1. (3) 1 Beamte, die ihre Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse durch Fortbildung nachweislich wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Art und Dauer des Lehrgangs bzw. April 2009 (GV.NRW S.224), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Besondere Vorschriften für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen. Fachkenntnisse und Fähigkeiten, die über die allgemeine Vor- und Ausbildung hinausgehen, sind arbeitsplatzbezogen darzustellen. Note 1 Der Lehrer initiiert und nutzt bewußt und kontinuierlich Beiträge und ... so daß sie sich ständig anwendungsbereite Kenntnisse und sichere Fähigkeiten aneignen. Die Lehrerin/der Lehrer hat sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt. Jede Lehrkraft ist gemäß § 57 Abs. Klar sagen, was gemeint ist, und auf schwammige globale Aussagen verzichten. Die Befähigungsbeurteilung umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die für die dienstliche Verwendung wesentlich sind. 6. Teilbereich: Verhalten im Dienst und schulkundliche Kenntnisse 3.1 Kriterien: - Zuverlässigkeit, Sorgfalt, organisatorische Fähigkeiten - Fähigkeit zur Selbstkritik, Lernbereitschaft Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen.