DAK-Gesundheit – Änderung Abrechnungsverfahren der Sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V im Leistungsbereich Heilmittel. Durch die Vielzahl der Bildungseinrichtungen, die diese Ausbildung anbieten, findet sich fast immer eine Organisation in Ihrer Nähe. Sozialgesetzbuch: Soziale Pflegeversicherung Elftes Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung. VG Saarlouis, 12.08.2020 - 3 K 769/20. Bislang (bis 31.12.2016) war der Anspruch auf die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationärer Pflege in § 87b SGB XI geregelt und war lediglich als vergütungsrechtliche Regelung ausgestaltet. Diesen Inhalt teilen: Aktuelles. Als Betreuungsassistenten arbeiten sie mit Bewohnern in … Teilstationärer Pflege gemäß § 41 SGB XI; NEU DAVASO GmbH Abrechnungsstelle für die IKK Nord Sommerfelder Straße 120 04316 Leipzig. Eine Finanzierung auf Raten ist eventuell möglich, bspw. 25 Teilnehmer. Mit dem § 43b SGB XI wird der Anspruch Pflegebedürftiger in stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich teilstationärer Pflegeeinrichtungen) auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung gesetzlich festgeschrieben. Der Entlastungsbetrag kann zum einen die Regelleistung der Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) sowie der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) insoweit ergänzen, als damit diese Leistungen für einen längeren Zeitraum oder in höherer Frequenz beansprucht werden können.. Zum anderen können die Leistungen der Kurzzeitpflege ausschließlich durch den Entlastungsbetrag finanziert werden. Haben Sie gerne Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen und möchten diesen bei der Bewältigung des Alltags helfen, ist der Beruf als Alltagsbegleiter/in vielleicht genau das Richtige für Sie. Anders als zuvor haben jetzt alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Die neue Berufsbezeichnung kam mit der Ãnderung des Pflegegesetzes im Jahr 2015. Wenn Sie Interesse an der Alltagsbegleitung haben, freut Katharina Wöbke sich über Ihre Kontaktaufnahme. Seit dem 01.01.2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen sowie im Bereich der Tages- und Nachtpflege Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. 4 der Richtlinie nach § 53cSGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL) in der Fassung vom 23.11.2016 handelt es sich um eine Verbesserung der Betreuung der betroffenen Pflegeheimbewohner/-innen … SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) SGB XI Soziale Pflegeversicherung Stand Zuletzt geändert durch Art. Ein Betreuungsassistent nach §§ 43b, 53c SGB XI wird für diese Aufgaben eigens qualifiziert. Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI mit Computer-Grundlagen für soziale … Körperliche und seelische Belastbarkeit und gute sprachliche Fähigkeiten sind ebenfalls Grundvoraussetzungen. Berufliche Vorerfahrungen können hier angerechnet werden. Der Zertifikatslehrgang zur Seniorenassistenz im Frühjahr 2021 ist ausgebucht! Ihre Aufgaben: Planung von Freizeitangeboten für die … Abschluss: Trägerinternes Zertifikat bzw. Als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI verdienen Sie mindestens den Pflege-Mindestlohn von aktuell 11,20 € (neue Bundesländer) bzw. Die … Kurzbeschreibung: Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI am Standort Regensburg Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des §45a Abs.1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Nach den Richtlinien des § 53c SGB XI werden von den Pflegekassen seit 2017 Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) in stationä-ren Einrichtungen bereitgestellt. § 43b SGB XI – Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. 3 SGB XI) Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI Würdevoller Umgang mit Menschen, die an demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen leiden – z. Der Fernlehrgang "Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI" beim Anbieter "sgd" dauert insgesamt 12 Monate und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. StellenbeschreibungWir suchen ab sofort eine Betreuungskraft nach 43b SGB XI (m/w/d)in Teilzeit… Sehen Sie sich dieses und weitere Jobangebote auf LinkedIn an. Mit diesen Fach- und Handlungskompetenzen können Sie Menschen pflegen und betreuen, die aufgrund … Sie erhalten jedoch vom Anbieter der MaÃnahme ein Zertifikat, mit dem Sie das Erlernte nachweisen können. Der Beruf als Alltagsbegleiter bzw. Nachweis/Zertifikat über die absolvierte Ausbildung als Betreuungskraft nach § 43b SGB … Alle Informationen zum Kursinhalt, den Kosten und der Anmeldung finden Sie beim Veranstalter. Teilnahmebescheinigung. So stieg die Zahl der Beschäftigten zwischen 2009 und 2015 … 3 G v. 23.10.2020 I 2220 Allerdings zahlen die Pflegekassen die Leistungen in diesem Fall an das Heim, das für die Pflege der Pflegebedürftigen zuständig ist. Pflegegradunabhängig übernimmt die Pflegekasse gemäß SGB XI § 43b täglich 5,18 € für zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Sie lernen hier mehr zur Fortbildung für die Betreuungskraft oder den Alltagsbegleiter nach §§ 43b, 53c SGB XI und der Pflichtfortbildung. Kosten und Förderung: Mehr Informationen. Kosten für das Fernstudium Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI betragen insgesamt 1536 €. Eine Finanzierung auf Raten ist eventuell möglich, bspw. Zertifikatslehrgang zum Betreuungsassistenten § 43b/53c SGB XI (ehemals § 87b) und Lehrgang zum zertifizierten Pflegehelfer – nutzen Sie den Frühbucherrabatt! Teilnahmebescheinigung. Pro Woche müssen mindestens 9 und maximal 11 Stunden von einem Fernstudenten investiert werden. Was kostet die Ausbildung zum Logopäden? Welche Kosten entstehen für die Fortbildung der Betreuungskraft? Da der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft zunimmt, steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal sowie Betreuungskräften. Du hilfst mit viel Einfühlungsvermögen und Kreativität den Betroffenen bei ihren alltäglichen Aktivitäten. Pro Woche müssen mindestens 7 Stunden von einem Fernstudenten investiert werden. Deshalb ist der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Ausbildung in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Nach einem Sturmschaden einen Baum entsorgen. Die Fortbildung für die Betreuungskraft oder den Alltagsbegleiter ist eine Pflichtfortbildung, Lernen Sie zu den Anforderungen, Kursen und Kosten … Diese Vorschriften lösen die bisherige, bis Ende 2016 geltende Regelung des § 87b SGB XI … Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI - Weiterbildung in der Altenbetreuung bei der sgd ausgezeichneter Service - TÜV geprüft! Im § 4 Qualifikation der Betreuungskräfte (4) wird benannt, „mindestens einmal pro Jahr eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme“. Ziele Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Betreuungsassistenz nach §43b SGB XI. Ihre Aufgabe ist es hier, unter Anleitung einer in der Betreuung erfahrenen Kraft, die Menschen zur Alltagsaktivitäten wie kochen, spazieren gehen, malen, basteln oder singen zu motivieren und sie dabei zu begleiten. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI Seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01. Die Kosten für die Lehrgänge differieren erheblich, wie nachfolgende Tabelle zeigt: Durch die Vielzahl der Bildungseinrichtungen, die diese Ausbildung anbieten, findet sich fast immer eine Organisation in Ihrer Nähe. Bei dem Kurs Altenbetreuung - Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI des Anbieters sgd - Fernschule Studiengemeinschaft Darmstadt handelt es sich um einen Fernlehrgang und dieser wird mit einem Zertifikat nach 12 Monaten abgeschlossen. § 43b SGB XI Inhalt der Leistung. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ausgeweitet. Kursname: Betreuungsassistenten/innen nach §§ 43b und 53c SGB XI (früher 87b SGB XI) Sichern Sie sich noch heute einen Platz. Diese Weiterbildung kombiniert die Grundqualifikation zum/zur Pflegehelfer/-in mit der Qualifikation zur Zusätzlichen Betreuungskraft in ambulanten und stationären Einrichtungen nach §§ 43b, 53c (ehem. Schulabschlüsse und Kosten Feedback: Was sagen Eltern zum Fernlehrwerk? Berufliche Weiterbildung: Was kostet die Ausbildung zum Rettungssanitäter? Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI Abgrenzung zur pflegefachlichen Versorgung und Auswirkungen für professionell Pflegende Der ökonomische Druck, Kosten und vor allem das Einsparen von Pflegefachpersonal führen seit Jah-ren zu unzureichenden Pflegepersonalschlüsseln in den Pflegeeinrichtungen. Die aktuelle Gesamtbewertung liegt bei 4.8 Sternen. Der Sommerlehrgang mit Beginn Anfang Mai ist mit Frühbucherrabatt 15 % ab sofort … Der Sommerlehrgang mit Beginn Anfang Mai ist mit Frühbucherrabatt 15 % ab sofort … Qualifikation eines Betreuungsassistenten/einer Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI. Voraussetzung. Sie liegen in etwas zwischen 100,00 € und 200,00 € für 2 Tage je 8 Stunden. Kosten für das Fernstudium Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI betragen insgesamt 1440 €. Die Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI ist eine durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz neu geschaffene Berufsgruppe in Pflegeeinrichtungen und Seniorenresidenzen. 25 Teilnehmer. Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI (ehem. Eine Finanzierung auf Raten ist eventuell möglich, bspw. Standorte: Online. 11 Entscheidungen zu § 43b SGB XI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: OVG Saarland, 09.12.2020 - 2 A 8/20. Die Studiengebühren bzw. Um als Alltagsbegleiter tätig werden zu können, benötigen Sie eine Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI bzw. 25 Teilnehmer. Der Fernlehrgang "Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI (Seniorenbetreuer)" beim Anbieter "BTB - Bildungswerk für therapeutische Berufe" dauert insgesamt 8 Monate und wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. 1.856 € (West-Deutschland) brutto ausgehend von 160 Arbeitsstunden im Monat. Der Zuschlag nach § 43b SGB XI muss von allen Versicherten beantragt werden, wenn ab dem 01.01.2017 ein Antrag auf stationäre Leistungen gestellt wird. Rechtsprechung zu § 43b SGB XI. Weiterhin ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass für das Fernstudium … Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Zusätzliche Betreuungskraft § 43b SGB XI (m/w/d) im Pflegeheim Krefeld Unternehmen Kursana Über diese Stelle Älteren Menschen ein schönes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, Gutes tun und ein Lächeln ernten - das ist unsere Leidenschaft! § 53c (früher § 87b). Gruppengröße: max. Berufliche Fortbildung: Was kostet die Ausbildung zum Alltagsbegleiter? Kostencheck: Viele Bildungseinrichtungen deutschlandweit bieten die Qualifizierung zur Betreuungskraft §43b an. Lernziele. Sie sollten sowohl ein/e gute/r Zuhörer/in als auch ein/e gute/r Erzähler/in sein und eine kreative Ader besitzen. Kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Einsatzbereiche: Altenwohn- und … Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI (vormals §87b SGB XI) in Altenpflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Tagespflegeeinrichtungen für dementiell Erkrankte. Anmelden. Dadurch halten sich die Fahrkosten im überschaubaren Rahmen und zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung fallen nicht an. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden im Pflegebereich erhalten Sie somit ein monatliches Grundgehalt von 1.792 € (Ost-Deutschland) bzw. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Finanzieren Sie den Lehrgang aus eigener Tasche, können Sie Ihre Aufwendungen als Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (m/w/d) für unser Pflegeheim mit Angaben zu Ihrem frühestmöglichen Eintrittstermin und zu Ihrer Gehaltsvorstellung. Ihre Ansprechpartnerinnen Über uns Übersicht ... Altenbetreuung - Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. Zertifikatslehrgang zum Betreuungsassistenten § 43b/53c SGB XI (ehemals § 87b) und Lehrgang zum zertifizierten Pflegehelfer – nutzen Sie den Frühbucherrabatt! 43b SGB XI i. V. mit § 2 Abs. Weiterführende Auskünfte erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft nach § 43b SGB XI / eines Alltagsbegleiters? durch 12 Monatsraten mit jeweils 128 €. … Die Kosten für die Fortbildungen unterscheiden sich sehr stark und sind abhängig vom Anbieter. Vor Beginn der Ausbildung müssen Sie ein 40-stündiges Orientierungspraktikum, das Sie in einer voll- oder teilstationären Einrichtung ableisten können, nachweisen. Die Pflegekassen gehen in diesen Fällen, in denen eine stationäre Leistung beantragt wird, davon aus, dass konkludent auch ein Antrag nach § 43b SGB XI gestellt … Hier kommen Betreuungskräfte nach § 43b / § 53c SGB XI ins Spiel: Sie unterstützen examinierte Pflegekräfte und fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf. Diese Regelung nach §43b SGB XI löste die alte Regelung nach §87b SGB XI ab. Januar 2017 wurde die zusätzliche Betreuung, die bis Ende des Jahres 2016 im § 87b SGB XI geregelt wurde, in die § 43b und 53c SGB XI überführt. Generell belaufen sich die Kosten einer Ausbildung auf etwa 1.200 Euro. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) II zum 1. Ihre Aufgabe als Betreuungskraft ist es nach wie vor, durch zusätzliche Betreuung, Aktivierung und Motivation den manchmal recht eintönigen Alltag für die Bewohner von stationären Einrichtungen abwechslungsreich zu gestalten. nach § 43b und § 53c SGB XI. mit Bildung zum persönlichen Erfolg Mit diesen zusätzlichen Mitarbeitern soll dem erhöhten Bedarf an Betreuung, Beaufsichtigung und Beschäftigung Rechnung getragen werden. Bei den Mindereinnahmen können alle Leistungen nach dem SGB XI inklusive Ausbildungskosten, stationär auch Leistungen nach § 43b SGB XI, Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie Eigenanteile, teilstationär auch Fahrtkosten, ambulant auch Leistungen nach § 37 Abs. Die Qualifikation gliedert sich zumeist in drei Module: Im anschlieÃenden Betreuungspraktikum, das Sie in einer voll- oder teilstationären Einrichtung ableisten, können Sie das Gelernte anwenden. durch 12 Monatsraten mit jeweils 128 €. Gewisse Kosten fallen im Fernstudium Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI ebenfalls an. Vor 6 Tagen gepostet. Gruppengröße: max. (1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Als einer der bundesweit größten privaten Anbieter für Altenpflege … Der anspruchsberechtigte Versicherte hatte erst mit der Zahlung des … Er gilt für alle Pflegebedürftigen in diesen Einrichtungen, also auch für … Zulassung der Berufung: Anordnungen der Heimaufsicht. Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI mit Deutsch für den Pflegeberuf - … Standort: Kursflyer: für Arbeitssuchende. WhatsApp. Gesamtgebühren: 250,- € für beide Tage / 125,- € für einzelne Tage. Gemäß §§53b und 43b SGB XI sowie Pflegepass Die Weiterbildung zur Betreuungskraft gemäß §§53b und 43b SGB XI schafft für Menschen, die Interesse haben im Pflege- bzw. Grundbegriffe der Pflege (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Inkontinenz, Schmerzen, Wunden), Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Alterskrankheiten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Personen mit Demenzerkrankungen, Bewegung für Menschen mit Demenz, Parkinson und anderen Alterskrankheiten. Sehr gerne nehmen wir auch Ihren konkreten Schulungsbedarf auf und stellen Fortbildungsinhalte individuell für Sie zusammen. 3 G v. 23.10.2020 I 2220, § 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und medizinischer Rehabilitation, § 7c Pflegestützpunkte, Verordnungsermächtigung, § 8a Gemeinsame Empfehlungen zur pflegerischen Versorgung, § 10 Berichtspflichten des Bundes und der Länder, § 11 Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen, § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen, § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, § 17 Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen, § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten, § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren, § 18c Fachliche und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, § 21 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen, § 22 Befreiung von der Versicherungspflicht, § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen, § 24 Versicherungspflicht der Abgeordneten, § 27 Kündigung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages, § 30 Dynamisierung, Verordnungsermächtigung, § 31 Vorrang der Rehabilitation vor Pflege, § 32 Vorläufige Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches, § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung), § 38a Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen, Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen, § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen, § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung, § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe, § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung, § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung, § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung, Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen, § 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, § 47a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, § 48 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse und sonstige Versicherte, § 50 Melde- und Auskunftspflichten bei Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung, § 51 Meldungen bei Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung, § 53a Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, § 53b Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte, Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, § 53c Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung, § 53d Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund, § 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze, § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, § 59 Beitragstragung bei anderen Mitgliedern, § 61 Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatversicherte, Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, § 75 Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung, Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen, § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen, § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, § 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung, Vergütung der stationären Pflegeleistungen, § 87a Berechnung und Zahlung des Heimentgelts, Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen, § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung, § 90 Gebührenordnung für ambulante Pflegeleistungen, § 94 Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen, § 95 Personenbezogene Daten bei den Verbänden der Pflegekassen, § 96 Gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten, § 97 Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst, § 97a Qualitätssicherung durch Sachverständige, § 97b Personenbezogene Daten bei den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden und den Trägern der Sozialhilfe.