Die Broschüre des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz möchte Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler für das Thema „Datenschutz in der Schule“ sensibilisieren. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist ihr Einsatz aber nur ausnahmsweise zulässig. 2 DSGVO. (vgl. Informationen zum Umgang mit dem Auskunftsrecht nach Art. Auch eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten ist immer an bestimmte Zwecke gebunden. Die Vorschriften gelten also unabhängig vom Speichermedium für personenbezogene Daten, die digital verarbeitet, für personenbezogene Daten, die in Akten, verarbeitet werden. die Daten, die bei der Essensbestellung entstehen (externer Caterer)? poststelle@lda.bayern.de 1 Abs. Die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände sind aus Nachweisgründen zu dokumentieren. 13 DSGVO), personenbezogene Daten werden nicht bei der betroffenen Person erhoben (also z.B. 1 DSGVO). Sie sind hier: > Start > Themengebiete > Schulen Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 09.12.2020. 13 Abs. Fördervereine und andere Vereine im schulischen Umfeld sind von der Schule getrennte Einrichtungen, die selbst datenschutzrechtlich verantwortlich sind. Weiterhin sollten der Vorfallsdokumentation zum Nachweis der Vorfälle Belege beigefügt werden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat ein Online-Meldeformular bereitgestellt, das die nötigen Angaben enthält und dessen Benutzung den bayerischen öffentlichen Stellen daher empfohlen wird: Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so muss gemäß Art. Allerdings kann – statt oder zusätzlich zur bloßen Beobachtung – auch die Speicherung des Bildmaterials und damit eine Videoaufzeichnung zulässig sein, wenn der konkrete Einsatz verhältnismäßig ist. Ergänzende Ausführungen des Staatsministeriums sind in Vorbereitung. 85 Abs. Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission). 1 BayDSG). JJoachimski@eomuc.de, Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz finden Sie unter: Ob eine Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich ist, muss in jedem Einzelfall mit Blick auf die konkret zugewiesene Aufgabe beurteilt werden. § 46 Abs. 7 und 8 BayDSG..... 44 3. 34 DSGVO) erforderlich ist. Für staatliche Schulen ist das Muster verbindlich, kommunalen und privaten Schulen wird eine Orientierung an diesem Muster empfohlen. auch die Muster-Datenschutzhinweise für Schulen). Privatschulen), das Bayerische Datenschutzgesetz – BayDSG (für öffentliche Stellen, z.B. 1 bzw. 4 Nr. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 1. Wird auc Die Meldung an die Aufsichtsbehörde muss alle Informationen nach Art. Zusätzlich zur Meldepflicht besteht eine Dokumentationspflicht nach Art. Für den Umgang mit den dabei in großem Ausmaß entstehenden personenbe­ zogenen Daten gibt es Regeln, damit eines gewahrt bleibt: das Persönlichkeitsrecht aller am Schulleben Beteiligten. Um den staatlichen Schulen die rechtssichere Gestaltung des Impressums Ihrer Schulhomepage entsprechend den Vorgaben des Telemediengesetzes (siehe § 5 Abs. 2 BayDSG). https://www.lda.bayern.de. Ob eine Videobeobachtung oder eine Videoaufzeichnung eingesetzt werden soll, ist im Rahmen der Entscheidungsfindung (siehe oben unter 2.) Entscheidung für Videoüberwachung (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Art. 1 Nr. 4. Zur Erleichterung der Gefahrenprognose sind die Vorfälle im Rahmen einer Vorfalldokumentation zu berücksichtigen, zeitlich und örtlich einzuordnen und zusammen mit ihren Auswirkungen auf Personen im Bereich der Schule oder in deren unmittelbaren Nähe oder ihren Auswirkungen auf öffentliche Anlagen bzw. 7 Abs. 5 zu § 46 BaySchO). Diese richten sich aber - soweit sie überhaupt auf Schulen anwendbar sind - nicht gegen einzelne Personen, sondern gegen "Verantwortliche", also die Schule selbst. Der verlässliche Umgang mit personenbezogenen Daten gehört zu den Grundlagen eines vertrauensvollen Miteinander der Schulfamilie. 13 DSGVO für die wesentlichen Verarbeitungen nachkommen können, stellt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ihnen ein verbindliches Muster für Datenschutzhinweise im Internetauftritt zur Verfügung (siehe Ausführungen unten unter Datenschutzhinweise im Internetauftritt staatlicher Schulen). die Elternbeiratsmitglieder). Übergang zum Regelbetrieb nach Aufhebung des Katastrophenfalls - Hinweise des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, KMS zum Einsatz digitaler Medien während der längerfristigen Unterrichtsbeeinträchtigung vom 12.03.2020, Digitales Werkzeug unterstützt „Lernen zuhause“, FAQ zur Einstellung des Unterrichtsbetriebs an Bayerns Schulen, Coronavirus aktuell - Unterricht an bayerischen Schulen wird eingestellt, eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:02016R0679-20160504, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG/true, www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG/true, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016/true, Datenschutzreform 2018: Informationsmaterial des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Die Datenschutz-Grundverordnung - Ein Überblick: Informationsmaterial des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Muster-Einwilligungserklärung minderjährige Schülerinnen und Schüler, Muster-Einwilligungserklärung volljährige Schülerinnen und Schüler, Muster-Einwilligungserklärung Lehrkräfte und Verwaltungspersonal, Muster-Einwilligungserklärung Elternbeirat, Weiterführende Hinweise: Die Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung. Zuständig für die Datenschutzaufsicht ist, Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die bayerischen (Erz-)Diözesen Durch die Wahl des Begriffs „hohes Risiko“ wird klar, dass nicht schon bei jeder Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) dem jeweiligen Schutzbedarf entspricht. Stillschweigen ist keine Einwilligung. Abrufbar ist das Muster mit den Anwendungsvorgaben in dieser Handreichung unter Formulare und Muster - Muster-Datenschutzhinweise für Schulen. 7 DSGVO). 24 Abs. Ein meldepflichtiges Risiko besteht insbesondere, wenn die "Datenpanne" zu erheblichen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nachteilen führen kann, beispielsweise zu Diskriminierung, Identitätsdiebstahl oder -betrug, unbefugter Aufhebung der Pseudonymisierung, Rufschädigung oder Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten (vgl. Außenstelle Ulm Für den Verweis kann z.B. Aufteilen der Informationen in Grundinformationen und weitergehende Informationen. Die Muster-Einwilligungserklärungen basieren auf Vorarbeiten des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München und sind mit dem Bayerischen Staatsministerium für … Daher gelten ergänzend zur DSGVO das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG (für nicht öffentliche Stellen, z.B. 34 DSGVO  gegenüber der betroffenen Person (Art. 75a Abs. Eine wirksame Einwilligung muss folgende Voraussetzungen erfüllen (siehe auch Art. Nach § 46 Abs. Aktuelle Kurz-Information 33: Befreiung von der Maskenpflicht an bayerischen öffentlichen Schulen Die Informationspflichten werden in der Praxis in der Regel durch Bereitstellung sog. durch Art. BayEUG). Gesundheitsdaten siehe hierzu die bereits genannten Sonderinformationen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz); Weisen Sie insbesondere im Kollegium alle Nutzerinnen und Nutzer außerdem darauf hin, dass eine Nutzung des Angebots ausschließlich zu schulischen Zwecken zulässig ist; Sperren Sie – i. d. R. nach vorheriger Androhung – Accounts, wenn Sie den Eindruck haben, dass diese von Unbefugten genutzt werden; Werden personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union bzw. Auch hier ist zur Bewertung des Risikos eine Einzelfallbeurteilung erforderlich (vergleiche oben). Dabei ist der Verantwortliche anzugeben, soweit dieser nicht aus den Umständen hervorgeht. 2 BayDSG). Bisher war das nur bei Schulen mit mehr als zehn Beschäftigten der Fall. 24 Abs. Vielmehr muss das Risiko im Rahmen des Art. Kapellenstr. 7 Abs. In diesem Zusammenhang ist immer wieder die Sorge vor "Abmahnwellen" zu vernehmen. auf dem Erhebungsformular). Daneben ist es empfehlenswert, im Rahmen des Hinweisschildes auf die Datenschutzhinweise des Verantwortlichen hinzuweisen, z.B. Dabei haben Schulen stets zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen der vom Gesetzgeber verfassten Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung (insbesondere Art. der Antragstellerin können daher ggf. a und Art. Diese Regelungen gehen den allgemeinen Bestimmungen des BayDSG (siehe dazu Bayerisches Datenschutzgesetz) vor. 1 BayEUG. Ausführlich habe ich mich mit der Gesamtproblematik zuletzt in Nr. 24 Abs. Wo immer es möglich ist, verweise ich dabei auf die entsprechenden Stellen in Gesetzen und Verordnungen. 33 DSGVO gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde eine Meldepflicht und nach Maßgabe von Art. Verantwortlich für die Datenverarbeitung zur Erfüllung der schulischen Aufgaben sind die jeweiligen Schulen, vertreten durch die Schulleitung. Daher muss die Schule in solchen Fällen zusätzlich zur Online-Bereitstellung noch eine alternative Bezugsmöglichkeit der Informationen vorsehen (z.B. 34 DSGVO schwerer wiegen als das „einfache“ Risiko im Rahmen des Art. Daraus ergibt sich, dass eine Pseudonymisierung (Art. Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sind „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“ (Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz - Datenschutztreform 2018 (externer Link), Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht LDA - Datenschutzreform 2018 (externer Link), Arbeitshilfen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren und für Integration (externer Link), Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz - Hilfen für Vereine, KMU und Selbständige (externer Link), Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO (externer Link), Bayerisches Datenschutzgesetz 2018 - BayDSG (externer Link), Broschüre "Datenschutz in der Schule" des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV270311/true), Muster-Einwilligungserklärung minderjährige Schülerinnen und Schüler, Muster-Einwilligungserklärung volljährige Schülerinnen und Schüler, Muster-Einwilligungserklärung Lehrkräfte und Verwaltungspersonal, Muster-Einwilligungserklärung Elternbeirat, Muster-Datenschutzhinweise für staatliche Schulen in Bayern - Basisversion, Muster-Datenschutzhinweise für staatliche Schulen in Bayern - Version mit Dienst-E-Mail, Anwendungsvorgaben zu den Muster-Datenschutzhinweisen, Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (externer Link), Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (externer Link), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (externer Link), Staatssekretärin für Unterricht und Kultus.

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